Bundesnotbremse für Friseurbetriebe.
Bis zu einer Inzidenz von 100, brauchen Sie keinen aktuellen Coronatest. Wir möchten Sie bitten, beim Betreten des Geschäfts eine medizinische Maske oder eine ffp2/kn95 zu tragen.
Ab einen Inzidenz über 100, brauchen Sie einen Corona Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. ( Ob ein sogenannter Selbsttest (Spucktest) als Alternative gelten kann, ist fraglich und muss ggf. durch Rückfrage beim Ordnungsamt vor Ort geklärt werden.)
-PCR-Test in Corona-Teststelle. Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.
-Schnelltest in Corona-Teststelle (gegen Bezahlung). Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.
-Schnelltest in Corona-Teststelle (sogenannter Bürgertest, kostenlos). Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Alle Anwesenden im Salon müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dazu zählen die Masken des Standards FFP2 und Masken des Standards KN95/N95. Ob ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) als Alternative gelten kann, ist fraglich und muss ggf. durch Rückfrage beim Ordnungsamt vor Ort geklärt werden.