Aktuelle Corona Regeln ab Mai

 

 

Bundesnotbremse für Friseurbetriebe.

 

Bis zu einer Inzidenz von 100, brauchen Sie keinen aktuellen Coronatest. Wir möchten Sie bitten, beim Betreten des Geschäfts eine medizinische Maske oder eine ffp2/kn95 zu tragen.

 

Ab einen Inzidenz über 100, brauchen Sie einen Corona Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. ( Ob ein sogenannter Selbsttest (Spucktest) als Alternative gelten kann, ist fraglich und muss ggf. durch Rückfrage beim Ordnungsamt vor Ort geklärt werden.)

 

-PCR-Test in Corona-Teststelle. Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein. 

 

-Schnelltest in Corona-Teststelle (gegen Bezahlung). Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein. 

 

-Schnelltest in Corona-Teststelle (sogenannter Bürgertest, kostenlos). Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.

 

 Alle Anwesenden im Salon müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dazu zählen die Masken des Standards FFP2 und Masken des Standards KN95/N95. Ob ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) als Alternative gelten kann, ist fraglich und muss ggf. durch Rückfrage beim Ordnungsamt vor Ort geklärt werden.

 

 

 

 

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© Friseur Dienemann